Körperschaftsteuer in Dubai: Was jetzt für Investoren gilt — Dubai real estate
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Körperschaftsteuer in Dubai: Was jetzt für Investoren gilt

Die neue Körperschaftsteuer der VAE verändert die Kalkulation für Immobilieninvestoren. Wir analysieren die Auswirkungen auf Eigentumsstrukturen, Renditen und die strategische Planung.

Philipp Koch — portrait
20. September 2026 · 14 Min. Lesezeit

Seit Jahren ist die Gleichung für Immobilieninvestoren in Dubai einfach und verlockend: keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer, brutto fast gleich netto. Mit der Einführung der föderalen Körperschaftsteuer in den VAE hat sich diese Kalkulation fundamental geändert. Für professionelle und institutionelle Investoren, die ihre Portfolios über Gesellschaften halten, ist dies mehr als nur eine neue Formalität — es ist ein Paradigmenwechsel, der eine Neubewertung von Strategien, Strukturen und Renditeerwartungen erzwingt.

In meiner Analyse gehe ich den entscheidenden Fragen nach, die uns bei Gaia Living täglich von institutionellen Kunden und vermögenden Privatkunden gestellt werden. Es geht nicht darum, Panik zu verbreiten, sondern Klarheit zu schaffen.

Was wir in diesem Leitfaden beleuchten:

  • Die Grundlagen: Was genau besagt das neue Körperschaftsteuergesetz der VAE?
  • Wer ist betroffen? Die Abgrenzung zwischen Privatperson und juristischer Person.
  • Die entscheidende Frage der Eigentumsstruktur: Firma oder Privatbesitz?
  • Die neue Kostenrechnung: Eine detaillierte Beispielkalkulation für Investoren.
  • Sonderfälle und Ausnahmen: Die Rolle von Freezones und Investmentfonds.
  • Die Perspektive institutioneller Anleger und Family Offices.
  • Meine Einschätzung: Wie verändert die Steuer Dubais Position im globalen Wettbewerb?

Das neue Spielfeld: Grundlagen der VAE-Körperschaftsteuer

Seit dem 1. Juni 2023 ist es offiziell: Die Vereinigten Arabischen Emirate erheben eine föderale Körperschaftsteuer. Für einen Markt, der jahrzehntelang seine Steuerfreiheit als zentrales Verkaufsargument nutzte, ist dies ein historischer Schritt. Die Einführung erfolgte jedoch nicht über Nacht, sondern als Teil einer langfristigen Strategie zur Diversifizierung der Staatseinnahmen, zur Anpassung an internationale Steuerstandards (wie die BEPS-Initiative der OECD) und zur Stärkung der wirtschaftlichen Substanz des Landes. Die Zeit der reinen „Briefkastenfirmen“ ohne echte wirtschaftliche Tätigkeit ist damit endgültig vorbei. Das ist eine gute Nachricht für die langfristige Stabilität des Marktes.

Die Eckdaten des Gesetzes sind auf den ersten Blick klar definiert und im globalen Vergleich immer noch äußerst moderat. Der Steuersatz beträgt 9 % auf das zu versteuernde Einkommen, das einen Schwellenwert von 375.000 AED pro Jahr übersteigt. Einkommen unter dieser Grenze wird weiterhin mit 0 % besteuert. Diese Schwelle soll bewusst kleinere Unternehmen und Start-ups entlasten. Für den typischen Immobilieninvestor, der eine oder mehrere Einheiten zur Vermietung hält, wird diese Grenze jedoch schnell überschritten. Die Steuerpflicht beginnt für das erste Geschäftsjahr, das am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnt. Für viele Unternehmen mit Kalenderjahr als Geschäftsjahr war das also der 1. Januar 2024.

Wichtig ist die Unterscheidung, wer steuerpflichtig ist. Das Gesetz zielt auf „Taxable Persons“ ab, was im Wesentlichen juristische Personen (Unternehmen) und bestimmte natürliche Personen, die eine Geschäftstätigkeit ausüben, umfasst. Hier liegt der Kern der Sache für Immobilieninvestoren. Wer eine Villa auf der Palm Jumeirah oder ein Apartment in der Dubai Marina als Privatperson im eigenen Namen kauft und vermietet, fällt nach aktueller Lesart nicht unter die Körperschaftsteuer. Die Mieteinnahmen gelten als passives Privateinkommen. Sobald die Immobilie jedoch über eine juristische Person — sei es eine Mainland LLC, eine Freezone Company oder eine Offshore-Gesellschaft, gehalten wird, sind die daraus resultierenden Einkünfte potenziell steuerpflichtig. Genau diese Strukturen wurden aber in der Vergangenheit oft genutzt, sei es aus Haftungsgründen, zur einfacheren Übertragung oder zur Bündelung von Vermögen mehrerer Partner.

Die Einführung dieser Steuer ist mehr als nur eine neue Abgabe; sie erzwingt eine professionellere Buchführung und Finanzverwaltung. Alle steuerpflichtigen Unternehmen müssen ihre Finanzberichte nach international anerkannten Rechnungslegungsstandards (wie IFRS) erstellen und aufbewahren. Auch wenn eine Prüfung nicht für alle verpflichtend ist, wird eine saubere, nachvollziehbare Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben zur unerlässlichen Grundlage für die Steuererklärung. Für viele kleinere Immobiliengesellschaften, die bisher eher hemdsärmelig geführt wurden, bedeutet dies einen erheblichen administrativen Mehraufwand und zusätzliche Kosten für Steuerberater und Buchhalter. Die Federal Tax Authority (FTA) hat klargemacht, dass sie die Einhaltung der Regeln konsequent durchsetzen wird. Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe.

Privatperson vs. Unternehmen: Die entscheidende Weichenstellung

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Meraas · Dubai Marina
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Die zentrale strategische Frage für jeden Immobilieninvestor in Dubai lautet nun: Soll ich Immobilien privat oder über eine Gesellschaft halten? Diese Entscheidung war schon immer relevant, aber die Körperschaftsteuer hat die Gewichtung der Vor- und Nachteile drastisch verschoben. Jahrelang war die Gründung einer Gesellschaft, oft in einer Freezone wie JAFZA oder DMCC, ein beliebter Weg, um Immobilien zu halten. Die Gründe dafür waren vielfältig: Haftungsbeschränkung (Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen), einfachere Nachfolgeregelung, die Möglichkeit, Anteile unkompliziert zu übertragen, und eine gewisse Anonymität. Diese Vorteile bestehen zwar weiterhin, werden aber nun durch die 9%ige Körperschaftsteuer auf die Netto-Mieteinnahmen (oberhalb von 375.000 AED) konterkariert.

Der private Besitz rückt dadurch wieder stark in den Fokus. Der größte Vorteil liegt auf der Hand: Mieteinnahmen aus privat gehaltenen Immobilien gelten als persönliches Anlageeinkommen und sind nach derzeitigem Stand von der Körperschaftsteuer befreit. Auch ein späterer Verkauf der Immobilie löst keine Kapitalertragsteuer aus. Für einen Investor, der nur eine oder zwei Immobilien als langfristige Kapitalanlage und zur Generierung von Mieteinkünften besitzt, ist der private Erwerb nun in den meisten Fällen die steuerlich effizienteste Lösung. Die Transaktion ist unkompliziert: Man benötigt einen gültigen Pass und schließt den Kaufvertrag direkt mit dem Verkäufer ab, die Eintragung im Dubai Land Department (DLD) erfolgt auf den eigenen Namen.

Allerdings hat auch der private Besitz Nachteile, die nicht ignoriert werden dürfen. Der wichtigste ist die unbeschränkte persönliche Haftung. Sollte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Immobilie kommen (z.B. durch einen Mieter), haftet der Eigentümer mit seinem gesamten Privatvermögen. Ein weiterer, oft unterschätzter Punkt ist die Nachlassregelung. Im Todesfall des Eigentümers unterliegt die Immobilie dem Erbrecht der VAE, was für ausländische Staatsbürger ein komplexer und langwieriger Prozess sein kann, sofern kein registriertes Testament nach den Regeln des DIFC oder ADGM vorliegt. Eine Gesellschaft hingegen „stirbt“ nicht; ihre Anteile können nach den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Regeln vererbt oder übertragen werden, was den Prozess erheblich vereinfacht.

Für Investoren mit größeren Portfolios, vielleicht mit Objekten in Business Bay, JVC und Arabian Ranches, wird die Entscheidung komplexer. Die Bündelung in einer Holdinggesellschaft bietet administrative Vorteile, zentralisiert das Management und ermöglicht eine klare Trennung der Vermögenswerte. Hier muss nun abgewogen werden: Ist der Schutz der Haftungsbeschränkung und die vereinfachte Verwaltung die 9%ige Steuer auf die Gewinne wert? Für viele professionelle Anleger lautet die Antwort „Ja“. Die Steuer wird als neuer, kalkulierbarer Kostenfaktor betrachtet, der die strukturellen Vorteile einer Unternehmenslösung nicht vollständig aufhebt. Es geht darum, die richtige Balance zu finden und die eigene Risikobereitschaft ehrlich zu bewerten.

Die neue Renditekalkulation: Ein Praxisbeispiel

Abstrakte Steuergesetze werden erst dann greifbar, wenn man sie auf ein konkretes Investment anwendet. Nehmen wir einen typischen Fall: Ein Investor erwirbt eine Zwei-Zimmer-Wohnung in einer gefragten Gegend wie Dubai Hills Estate über eine neu gegründete Mainland LLC, um sie zu vermieten. Sehen wir uns die Zahlen an — vor und nach der Körperschaftsteuer.

Anschaffungskosten (Beispiel): - Kaufpreis der Immobilie: 2.500.000 AED - DLD Transfergebühr (4 %): 100.000 AED - Registrierungsgebühren (Title Deed): ca. 4.200 AED - Maklergebühr (2 % + 5 % MwSt.): 52.500 AED - Gebühren für das No Objection Certificate (NOC) vom Bauträger: ca. 5.250 AED - Gesamte Anschaffungskosten: ca. 2.661.950 AED

Diese initialen Kosten sind von der neuen Steuer unberührt. Die DLD-Gebühr ist eine Transaktionssteuer, keine Einkommensteuer. Die eigentliche Veränderung tritt im laufenden Betrieb ein.

Laufende Rechnung VOR Körperschaftsteuer: - Jährliche Mieteinnahmen: 160.000 AED - Jährliche Servicegebühren (ca. 18 AED/sqft für 1.300 sqft): 23.400 AED - Instandhaltungsrücklage (angenommen 3 % der Miete): 4.800 AED - Verwaltungsgebühr (falls ausgelagert, 5 % der Miete): 8.000 AED - Jährlicher Nettoertrag (Cashflow): 123.800 AED - Nettorendite auf Kaufpreis (123.800 / 2.500.000): 4,95 %

Laufende Rechnung NACH Körperschaftsteuer (über eine Gesellschaft):

Jetzt wird es interessant. Die Körperschaftsteuer wird auf den *zu versteuernden Gewinn* erhoben, nicht auf den Umsatz. Das bedeutet, wir können alle legitimen Geschäftsausgaben abziehen.

1. Berechnung des zu versteuernden Einkommens: - Jährliche Mieteinnahmen (Bruttoeinkommen): 160.000 AED - Abzüglich Servicegebühren: -23.400 AED - Abzüglich Instandhaltung: -4.800 AED - Abzüglich Verwaltungsgebühr: -8.000 AED - Zu versteuerndes Einkommen: 123.800 AED

2. Berechnung der Steuer: - Das Einkommen (123.800 AED) liegt unter dem Schwellenwert von 375.000 AED. - Körperschaftsteuer: 0 AED

In diesem Einzelbeispiel fällt also keine Steuer an. Aber was passiert, wenn der Investor sein Portfolio erweitert? Nehmen wir an, er besitzt drei solcher Wohnungen über dieselbe Gesellschaft.

  • Jährliche Mieteinnahmen (3 x 160.000): 480.000 AED
  • Jährliche Gesamtkosten (3 x 36.200): 108.600 AED
  • Zu versteuerndes Einkommen: 371.400 AED
  • Da dieser Betrag immer noch unter 375.000 AED liegt, beträgt die Steuerlast weiterhin 0 AED.

Erst bei der vierten Immobilie würde die Schwelle überschritten: - Jährliche Mieteinnahmen (4 x 160.000): 640.000 AED - Jährliche Gesamtkosten (4 x 36.200): 144.800 AED - Zu versteuerndes Einkommen: 495.200 AED - Steuerberechnung: 9 % auf (495.200 AED - 375.000 AED) = 9 % auf 120.200 AED - Jährliche Körperschaftsteuer: 10.818 AED

Der Nettoertrag des Portfolios sinkt also um diesen Betrag. Die Gesamtrendite wird geschmälert, ist aber immer noch attraktiv. Dieses Beispiel zeigt, wie entscheidend eine saubere Buchführung ist, um alle abzugsfähigen Kosten geltend zu machen. Dazu gehören nicht nur die offensichtlichen Posten, sondern potenziell auch Finanzierungskosten (Zinsen für den Immobilienkredit), anteilige Verwaltungskosten der Gesellschaft und Abschreibungen auf die Immobilie selbst, deren Regeln von der Steuerbehörde noch genauer definiert werden. Ein guter Steuerberater ist hier Gold wert.

Grauzonen und Sonderfälle: Freezones, REITs und Fonds

Die Einführung der Körperschaftsteuer wäre nicht vollständig ohne ihre Komplexität in den Details, insbesondere bei den Sonderregelungen für Freezones und Investmentvehikel. Viele Investoren haben ihre Immobilien in der Vergangenheit über Freezone-Unternehmen gehalten, angelockt von 100%igem ausländischem Eigentum und dem Versprechen der Steuerfreiheit. Dieses Versprechen muss nun neu bewertet werden.

Das Gesetz sieht für „Qualifying Free Zone Persons“ (QFZP) einen Steuersatz von 0 % auf „qualifizierende Einkünfte“ vor. Die entscheidende Frage ist: Was sind qualifizierende Einkünfte? Die offiziellen Verordnungen des Finanzministeriums stellen klar, dass Einkünfte aus Transaktionen mit Immobilien auf dem Festland (Mainland) — also fast alle Wohnimmobilien in Dubai, explizit von dieser 0%-Regelung ausgenommen sind, wenn die Immobilie nicht-gewerblich genutzt wird oder an Privatpersonen verkauft/vermietet wird. Das bedeutet im Klartext: Ein Freezone-Unternehmen, das ein Apartment in Downtown Dubai besitzt und an eine Privatperson vermietet, muss auf diese Mieteinnahmen den regulären Satz von 9 % Körperschaftsteuer zahlen, sobald der Schwellenwert überschritten ist. Die Freezone schirmt hier nicht mehr ab.

Die 0%-Regel für Freezones bleibt jedoch relevant für Transaktionen zwischen Freezone-Unternehmen oder für bestimmte gewerbliche Aktivitäten innerhalb der Freezone. Ein Unternehmen in der Dubai Design District (d3) Freezone, das Büroflächen an ein anderes Unternehmen innerhalb derselben oder einer anderen Freezone vermietet, könnte potenziell von der 0%-Regel profitieren. Aber für den klassischen Buy-to-let-Investor im Wohnimmobilienmarkt ist der Freezone-Status in Bezug auf die Körperschaftsteuer auf Mieteinnahmen weitgehend neutralisiert worden.

Eine weitere wichtige Kategorie sind die Real Estate Investment Trusts (REITs) und andere regulierte Investmentfonds. Diese Vehikel sind für die Bündelung von Kapital vieler Anleger konzipiert und spielen eine wichtige Rolle bei der Liquidität des Marktes. Das Körperschaftsteuergesetz sieht für diese unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Steuer vor. Die Bedingungen sind jedoch streng: Der Fonds oder REIT muss in der Regel von einer zuständigen Behörde wie der Securities and Commodities Authority (SCA) oder der Dubai Financial Services Authority (DFSA) im DIFC reguliert sein. Dies soll sicherstellen, dass nur professionell verwaltete und transparente Strukturen von der Befreiung profitieren. Für den durchschnittlichen Investor, der sein eigenes kleines Portfolio über eine einfache LLC verwaltet, ist dieser Weg nicht zugänglich.

Die Botschaft der Gesetzgeber ist klar: Steuerliche Vorteile sollen an echte wirtschaftliche Substanz, professionelle Strukturen und regulatorische Aufsicht gekoppelt werden. Die einfache Offshore-Gesellschaft auf den BVI, die nur als Hülle für eine Villa in Dubai dient, ist ein Auslaufmodell. Zukünftige Investitionsentscheidungen müssen diese neuen Realitäten berücksichtigen. Es könnte zu einer Konsolidierung kommen, bei der kleinere Investoren eher den privaten Besitz wählen, während größere Kapitalmengen in regulierte Fondsstrukturen fließen, um die steuerliche Effizienz zu maximieren.

Die Perspektive der Institutionen: Family Offices und Entwickler

Während Einzelinvestoren ihre Strategien überdenken, stehen institutionelle Anleger wie Family Offices, Private-Equity-Fonds und die großen Bauträger vor ganz eigenen Herausforderungen und Chancen. Für diese Akteure ist die Einführung der Körperschaftsteuer weniger ein Schock als vielmehr eine erwartete Entwicklung, die Dubai näher an internationale Standards rückt. Diese Professionalisierung des steuerlichen Umfelds wird von vielen sogar begrüßt, da sie die Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit erhöht — entscheidende Kriterien für langfristige Kapitalzusagen.

Family Offices, die oft komplexe, generationenübergreifende Vermögensstrukturen verwalten, haben schon immer einen hohen Wert auf Haftungsschutz, Kontrolle und geordnete Nachfolge gelegt. Für sie war der Besitz von Immobilien über Gesellschaften nie nur eine steuerliche, sondern primär eine strukturelle Entscheidung. Die neue Steuer von 9 % wird in ihre Finanzmodelle eingepreist, ähnlich wie Instandhaltungskosten oder Versicherungsprämien. Es ist ein neuer Kostenfaktor, der die Nettorendite schmälert, aber die fundamentalen Gründe für eine Unternehmensstruktur nicht aushebelt. In meinen Gesprächen mit Vertretern solcher Organisationen höre ich oft, dass die Stabilität und Transparenz, die mit der Steuer einhergehen, den reinen Kostenaspekt überwiegen. Sie vergleichen die 9 % mit den deutlich höheren Steuersätzen in Europa oder Nordamerika und kommen zu dem Schluss, dass Dubai weiterhin ein hochattraktiver Standort bleibt.

Für die großen börsennotierten Bauträger wie Emaar Properties oder Nakheel ist die Situation ebenfalls klar. Als große Konzerne unterlagen sie schon immer strengen Rechnungslegungs- und Berichtspflichten. Die Körperschaftsteuer ist für sie eine natürliche Erweiterung ihres Compliance-Rahmens. Die Steuer wird auf ihre Unternehmensgewinne erhoben, was nicht nur Gewinne aus Immobilienverkäufen, sondern auch aus wiederkehrenden Einnahmen (z.B. aus der Vermietung von Gewerbeflächen in Malls) umfasst. Wichtig ist hier, dass die Kosten für Land, Entwicklung und Bau vollständig abzugsfähig sind, was die steuerliche Bemessungsgrundlage erheblich beeinflusst. In gewisser Weise schafft die Steuer gleiche Wettbewerbsbedingungen, da nun alle Akteure im Unternehmenssektor nach den gleichen steuerlichen Regeln spielen.

Eine interessante strategische Frage wird sein, wie sich die Steuer auf die Angebotsseite auswirkt, insbesondere bei Off-Plan-Projekten. Entwickler könnten versucht sein, einen Teil der Steuerlast in ihre Preisgestaltung einzukalkulieren. Angesichts des intensiven Wettbewerbs auf dem Dubai-Markt ist der Spielraum für Preiserhöhungen jedoch begrenzt. Wahrscheinlicher ist, dass die Steuer zu einer noch stärkeren Fokussierung auf Effizienz und Kostenkontrolle in der Projektentwicklung führen wird. Projekte mit soliden Margen und starker Nachfrage, wie zum Beispiel in Nischensegmenten wie Bluewaters Island oder bei Markenimmobilien, werden die zusätzliche Steuerlast leichter absorbieren können als Projekte in weniger gefragten Lagen. Die Spreu wird sich hier vom Weizen trennen.

Die Körperschaftsteuer ist kein Hemmnis für professionelle Investoren, sondern ein Filter. Sie belohnt Substanz, transparente Strukturen und langfristige Planung — genau die Qualitäten, die einen reifen Immobilienmarkt auszeichnen.

Mein Fazit: Eine Zäsur mit positiven Langzeitfolgen

Die Einführung der Körperschaftsteuer ist zweifellos die bedeutendste fiskalpolitische Zäsur in der jüngeren Geschichte der VAE. Sie beendet die Ära der absoluten Steuerfreiheit für Unternehmensgewinne und markiert den Übergang Dubais zu einem reiferen, international anerkannten Wirtschaftsstandort. Für den Immobilienmarkt bedeutet dies nicht das Ende der goldenen Zeiten, sondern den Beginn einer neuen Phase, die von Professionalität, Transparenz und strategischer Planung geprägt sein wird.

Für den Einzelinvestor ist die Botschaft klar: Die einfachste und steuerlich effizienteste Art, eine oder wenige Immobilien zu halten, ist jetzt der direkte Privatbesitz. Die Vorteile der Vermeidung der 9%-Steuer überwiegen in den meisten Fällen die Nachteile der persönlichen Haftung. Eine sorgfältige Nachlassplanung durch ein registriertes Testament wird damit aber umso wichtiger.

Für größere Portfolios, Family Offices und institutionelle Anleger bleibt die Unternehmensstruktur trotz der Steuer oft die bevorzugte Wahl. Die Vorteile in Bezug auf Haftung, Verwaltung und Nachfolge sind zu gewichtig, um sie aufzugeben. Die 9% Steuer wird als kalkulierbare Geschäftskosten akzeptiert, die die Attraktivität Dubais im globalen Vergleich nicht schmälert. Im Gegenteil: Die Anpassung an internationale Standards erhöht die Rechtssicherheit und macht den Markt für vorsichtige, langfristig orientierte Kapitalgeber noch interessanter.

Wir bei Gaia Living sehen diese Entwicklung positiv. Ein Markt, der auf soliden wirtschaftlichen und rechtlichen Fundamenten steht, ist widerstandsfähiger und nachhaltiger. Die neue Regelung wird zu einer Professionalisierungswelle führen. Investoren werden gezwungen, ihre Buchführung zu verbessern, ihre Kostenstrukturen genau zu analysieren und sich professionell beraten zu lassen. Dies hebt die Qualität des gesamten Ökosystems. Die Zeiten, in denen man „mal eben“ eine Offshore-Firma gründete, um eine Immobilie zu parken, sind vorbei. Heute ist eine durchdachte, maßgeschneiderte Strategie gefragt, die steuerliche, rechtliche und persönliche Aspekte in Einklang bringt.

Key takeaway

Die neue Körperschaftsteuer ist kein Grund zur Sorge, sondern ein Anlass zur Neubewertung. Sie verändert die Spielregeln, aber nicht das Spiel selbst. Dubai bleibt einer der attraktivsten Immobilienmärkte der Welt, mit starken Renditen, hoher Lebensqualität und einem wachsenden, dynamischen Umfeld. Die Steuer ist lediglich der Preis für die zunehmende Reife und Stabilität dieses Marktes — ein Preis, den kluge Investoren bereit sein werden zu zahlen.

Sources

  • United Arab Emirates Ministry of Finance, Corporate Tax: u.ae
  • Federal Tax Authority (FTA), VAE: Offizielle Leitfäden und Verordnungen
  • Dubai Land Department (DLD), Gebühren und Vorschriften: dubailand.gov.ae
Frequently asked

Questions, answered

Muss ich als Privatperson in Dubai Steuern auf meine Mieteinnahmen zahlen?
Nein. Wenn Sie als Privatperson eine Immobilie in Dubai besitzen und vermieten, unterliegen diese Mieteinnahmen derzeit nicht der neuen Körperschaftsteuer. Die Steuer zielt auf juristische Personen, also Unternehmen, ab.
Wie hoch ist die neue Körperschaftsteuer in den VAE?
Der Steuersatz beträgt 9 % auf das zu versteuernde Einkommen, das einen Schwellenwert von 375.000 AED übersteigt. Einkommen unterhalb dieser Grenze wird mit 0 % besteuert.
Gilt die Körperschaftsteuer auch für Unternehmen in einer Freezone?
Freezone-Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen als „Qualifying Free Zone Person“ einen Steuersatz von 0 % auf qualifizierende Einkünfte erhalten. Einkünfte aus Immobilien auf dem Festland („Mainland“) gehören jedoch in der Regel nicht dazu und werden mit 9 % besteuert.
Welche Kosten kann ich von meinem steuerpflichtigen Immobilieneinkommen absetzen?
Unter der neuen Körperschaftsteuer können Sie legitime und nachweisbare Geschäftsausgaben absetzen. Dazu gehören typischerweise Servicegebühren, Instandhaltungskosten, Verwaltungsgebühren, Zinsaufwendungen für Immobilienkredite und andere direkt mit der Immobilie verbundene Betriebskosten.
Verändert die neue Steuer die Attraktivität von Dubai für Immobilieninvestoren?
Obwohl die Steuer eine neue Kostenkomponente darstellt, bleibt Dubai im globalen Vergleich ein sehr attraktiver Niedrigsteuerstandort. Die Nettorenditen sind nach wie vor stark, und die Steuer wird von vielen professionellen Investoren als Zeichen der Reife und Stabilität des Marktes gesehen.
Was ist die beste Eigentumsstruktur für Immobilien in Dubai nach der Steuerreform?
Die optimale Struktur hängt von Ihren individuellen Zielen, der Anzahl der Immobilien und Ihrer Risikobereitschaft ab. Für Einzelinvestoren kann der private Besitz vorteilhaft sein, um die Körperschaftsteuer zu umgehen. Größere Portfolios oder Investoren, die Haftungsschutz und Nachfolgeplanung priorisieren, könnten weiterhin eine Unternehmensstruktur bevorzugen, trotz der steuerlichen Auswirkungen.
Philipp Koch — portrait
Verfasst von
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